Elternunterhalt – das Sozialamt bittet zur Kasse

Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen wird zunächst der Sozialhilfeträger Heimkosten vorstrecken, jedoch auf die Kinder zukommen. Wie hoch die finanziellen Belastungen sind und inwieweit die Kinder in Anspruch genommen werden können hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

Wolfgang Theissen, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, referierte in gut verständlicher, prägnanter und unterhaltsamer Form anhand praktischer Beispiele über das Wichtigste zum Elternunterhalt.

Die wichtigsten Punkte des Vortrags kurz zusammengefasst:
Unterhaltsanspruch und -verpflichtung:
Beim Unterhaltsanspruch gibt es eine fest vorgegebene Rangfolge. An erster Stelle stehen die minderjährigen Kinder, es folgt der Ehegatte usw.. Der Anspruch von Eltern auf Unterhalt ist diesen gegenüber nachrangig.
Verpflichtet zum Unterhalt sind der Ehegatte des Unterhaltsberechtigten, die Kinder und im Wege der Ersatzhaftung die Enkel.
Verzichtserklärungen zu Lasten Dritter, insbesondere des Sozialhilfeträgers sind unwirksam.

Leistungsfähigkeit des Verpflichteten:
Zunächst wird das eigene Vermögen des Unterhaltsberechtigten eingesetzt. Sollte dieses nicht ausreichend sein oder aufgebraucht werden, geht der Sozialhilfeträger auf den/die Unterhaltsverpflichteten zu.
Es wird geprüft, ob der Verpflichtete überhaupt in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts selbst Unterhalt zu zahlen. Der Verpflichtete muss umfassend Auskunft über sein Einkommen, seine sonstigen Einnahmen und sein Vermögen geben. Seine laufenden Kosten und Ausgaben werden durch Abzug bei der Berechnung berücksichtigt. Eine eigene Immobilie ist ein Sonderfall: der Wohnvorteil wird angerechnet, die Hauslasten sind abzuziehen und die Immobilie muss als Altersvorsorge berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten sind viele unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen.

Unser Fazit:
Im Normalfall kann der Verpflichtete den Unterhalt für pflegebedürftige Eltern aufbringen, ohne in Armut abzugleiten. Allerdings ist die Berechnung der Leistungsfähigkeit sehr komplex. Um hier bei der Festsetzung keine Nachteile zu erleiden, sollte man sich vorher ausgiebig damit befassen oder fachkundigen Rat einholen.

Wir bedanken uns beim Vortragsservice der Sparkassen Finanzgruppe Beratungsdienst Geld und Haushalt für den Vortrag.